Sie befinden sich hier » Abgaben/Förderungen » Abgaben
Liebe Gemeindebürgerinnen!
Liebe Gemeindebürger!
Nachstehend finden Sie die aktuelle Verordnungen der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark zur Information und zum Herunterladen.
Kundmachung
gemäß §92 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 - GemO, i.d.g.F. wird kundgmacht:
Ab 1.1.2021 sind folgende Gebühren von der Wertsicherung nach § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgF. betroffen:
>>> Wassergebühren
>>> Kanalbenützungsgebühren
>>> Müllgebühren
>>> Details siehe Kundmachung
Änderung der
Abfuhrordnung
Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020
Abfuhrordnung
der Marktgemeinde
Weißkirchen in Steiermark
Kanalababenordnung
der Marktgemeinde
Weißkirchen in Steiermark
Hundesabgabenordnung
Marktgemeinde
Weißkirchen in Steiermark
Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020
KUNDMACHUNG
ÄNDERUNG des § 8 der geltenden Hundeababenordung Gemeinderatsbeschluss vom 25.02.2021