Liebe Gemeindebürgerinnen!
Liebe Gemeindebürger!
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat folgende Förderungen beschlossen.
Nachstehend finden Sie einige Kurzinfos zu den einzelnen Förderungen und Gratulationen des Bürgermeisters.
Detailinformationen & Antragstellung im Bürgerservice:
Persönlich, per Tel.: 03577/80903, E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at oder Sie können die jeweiligen Anträge direkt, mittels Klick auf den Link herunterladen.
Förderungen im Überblick
Eigenheim- und Eigentumswohnungsförderung...
30% der vorgeschriebenen Bauabgabe, jedoch max. 1.000,00 € einmalig pro Objekt bei Schaffung einer Wohneinheit (z.B. Eigenheimneubau, weitere Wohneinheit durch Zubau/Aufstockung von bestehenden
Wohnhäusern bzw. der Erwerb von Eigentumswohnungen) gefördert.
Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe...
Als Wirtschaftsförderung zur Sicherung und zum Ausbau der Arbeitsplätze wird für die bauliche Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe mit Sitz und Betriebsstandort in der Marktgemeinde Weißkirchen eine Förderung in der Höhe von 30% der vorgeschriebenen Bauabgabe gewährt.
Essen auf Rädern...
Pro Essen werden 7,00 € vorgeschrieben. Die monatliche Abrechnung erfolgt mittels Abbuchungsauftrag der Bezieher. Die Essenszustellung erfolgt auf Kosten der Marktgemeinde von MO-FR (ausgenommen
Feiertage).
Familienhilfe...
Familienhilfe ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Caritas, welche die Übernahme der Betreuung von Familien in besonderen Krisensituationen durch FamilienhelferInnen der Caritas sicherstellt.
Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe
(Österr. Rotes Kreuz)...
Beitragsübernahme durch die Gemeinde: ab 1.1.2018 wird der Gemeindeanteil für die gesamten Betreuungsstunden für Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe übernommen.
Detaillierte Informationen zur Förderleistung erhalten Sie am
Marktgemeindeamt, Tel.: 03577/80903-300.
Informationen betreffend die Betreuung eines Patienten, Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Mobile Palliativbetreuung erhalten Sie direkt bei der
Dienststelle des Roten Kreuzes in Obdach,
Einsatzleitung: DGKS Barbara Fasch
erreichbar MO bis FR von 08:00 - 14:00 Uhr
unter Tel.: 050 1445 19122 oder Mobil: 0676 8754 40 134
Heizungsförderung...
500,00 € einmalige Förderung pro Heizungsanlage für den Bau einer Biomasse-, (Holz - Stückgut, Holz - Hackgut und Pellets), Erdwärme- oder Fernwärmeheizung bzw. Luftwärmepumpe.
Lehrabschlussförderung...
100,00 € einmalig pro Person für bestandener Lehrabschlussprüfung. Voraussetzung:
Vorlage der Abschlusszeugnisse binnen eines Jahres nach positivem Abschluss, Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen zum Abschlusszeitpunkt
Lehrlingsausbildungsförderung von Betrieben
in der Marktgemeinde Weißkirchen...
130,00 € pro Lehrling und Lehrjahr für lehrlingsausbildende Betriebe mit Sitz in der Marktgemeinde Weißkirchen
Luftwärmepumpenförderung...
LUFTWÄRMEPUMPEN werden mit € 500,00 pro Heizungsanlage gefördert, wenn die Luftwärmepumpe als Hauptheizung dient. Die Förderung wird rückwirkend für alle, seit 1.1.2015 installierten Anlagen, bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Rechnung inkl. Einzahlungsbestätigung) sowie der Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen gewährt.
Detailinformationen: im Bauamt bei Ingrid Horn, Tel.: 03577/80903-331
Kinderkrippenförderung...
Kosten Wiki Kinderkrippe Eppenstein:
Kinder mit Hauptwohnsitz der Marktgemeinde Weißkirchen:
€ 190,-- monatlich, Verrechnung 11 x pro Betreuungsjahr
Kinder mit Hauptwohnsitz in einer auswärtigen Gemeinde:
€ 190,-- Elternbeitrag, Verrechnung 11 x pro Betreuungsjahr
plus zusätzlich € 160,--, Verrechnung 11 x pro Betreuungsjahr dies stellt einen Gemeindebeitrag dar, welcher von Ihnen als Erziehungsberechtigte oder von Ihrer Wohnsitzgemeinde zu übernehmen ist.
Detaillierte Auskunft erhalten Sie gerne im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen
Elisabeth Maurer
Tel: 03577/80903-301 oder per
Mail: maurer@weisskirchen-steiermark.gv.at
Kinderschwimmkurs...
Die Marktgemeinde Weißkirchen führt beginnend mit Ferienbeginn 2015 bis auf Widerruf einen Kinderschwimmkurs für Kinder von 4 bis 8 Jahren, je nach Bedarf 2 – 3 Kurse (30 Kinder pro Kurs) mit einer Dauer pro Kurs von Mo. – Fr. mit tgl. 2 Stunden, wenn witterungsbedingt möglich im Freibad Weißkirchen ansonsten im Hallenbad in Judenburg oder Knittelfeld durch.
Kurskosten pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen: 25€.
Kurskosten pro Kind die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen haben: 35€.
Der Kostenabgang wird von der Marktgemeinde Weißkirchen übernommen.
Maturaförderung...
100,00 € einmalig pro Person für bestandene Matura
(Voraussetzung: Vorlage Abschlusszeugnis und Hauptwohnsitz in Weißkirchen)
Mobilitätsförderung für Studierende...
150,00 € pro Semester - Gefördert werden Studierende unter 30 Jahren (Stichtag Inskriptionsbestätigung), die mit Hauptwohnsitz im Wintersemester (1. September bis zum 28./29. Februar) bzw. im Sommersemester (1. März bis 31. August) des jeweiligen Jahres in der Marktgemeinde Weißkirchen in Stmk. gemeldet sind.
Die Antragstellung im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen kann immer nur nach einem abgeschlossenen Semester erfolgen. Die Inskriptionsbestätigung und ein Studienerfolgsnachweis des jeweiligen Semesters sind mit einem amtlichen Lichtbildausweis in der Bürgerservicestelle im Marktgemeindeamt Weißkirchen in Stmk. persönlich vom Antragsteller vorzuweisen.
Die Förderung kann im Nachhinein für maximal zwei Semester beantragt werden.
Weitere Details erhalten Sie im Bürgerservice Tel.: 03577 / 80 903 - gde@weisskirchen-steiermark.gv.at
Photovoltaikförderung...
100,00 € pro KWp jedoch max. mit 500,00 € einmalig pro Familienverbund und Wechselrichter
Solarförderung...
50,00 € einmalig pro m² Absorber – bzw. Aperturfläche und eigenständiger Anlage und max. 500,00 € pro Anlage
Schullandaufenthalte...
50 € pro SchülerIn mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen ab 2 Nächtigungen
(3 Aufeinanderfolgende Tage), für folgende Schultypen: Volksschule, Neue Mittelschule,
Allgemein Bildende Höhere Schulen, Berufsbildende Höhere Schulen, Fachschulen.
Tagesmutterförderung...
Die Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen von 0 – 3 Jahren durch Tagesmütter wird gefördert. Näheres am Marktgemeindeamt.
Verleihregelung Gemeindeholzspalter...
Leihgebühr 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für jeden ganzen Tag.
Verleihregelung Planierschild...
Leihgebühr von 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für den ganzen Tag.
Verleihregelung Klauenpflegestand...
Leihgebühr von 15,00€ für den halben Tag (bis 5 Stunden) und von 25,00 € für jeden ganzen Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).
Verleihregelung Viehaufhebestand...
Leihgebühr von 5,00 € pro Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).
Vereinsförderungsansuchen...
Der Verein hat jährlich ein schriftliches Förderansuchen mit Angabe der Bankverbindung an die Marktgemeinde Weißkirchen per Post oder per Mail gde@weisskirchen-steiermark.gv.at zu richten.
Gratulationen des Bürgermeisters
Ehejubilare...
Für Silberne Hochzeit - (Glückwunschbillett) / ab 50, 60, 65, 70, 75, 80 Ehejahre - (Blumen + Billett).
Geburten...
100,00 € +1 Babybuch + Babyfl asche + Blumen
(alle Neugeborenen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen).
Geburtstagsehrungen...
Für 40er, 50er und 60er (Glückwunschbillett)
Für 70er, 75er, 80er, 85er, 90er und ab 95er jährlich - 50,00 € (Gemeindegutscheine + Billett).
Hochzeiten...
50 € Gemeindegutscheine + Billett pro Hochzeit
(wenn beide Personen ihren Hauptwohnsitz in Weißkirchen haben).
Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A- 8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1
Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at
BÜRGERSERVICE
Mo, Mi, Do, Fr, 07:30 - 12:30 Uhr
und Di 07:30 - 17:30 Uhr
AMTSSTUNDEN
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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Unser Infoservice liefert Ihnen, in periodischen Abständen, Informationen rund um die Marktgemeinde Weißkirchen in der Steiermark.
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