Voranschlag 2026
Kundmachung
Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
>>> Details siehe Kundmachung:

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