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Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2025
Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit § 4 der Kanalabgabenordnung, §§ 10, 12 u. 15 der Wassergebührenordnung und §§ 11, 12, 21 und 22 der Abfallabfuhrordnung der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2015
(VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01. 01. 2025 um 1,8%. Dies bedeutet eine
Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen
>>> weitere Details siehe Kundmachung
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