Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2023

Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit § 4 der Kanalabgabenordnung, §§ 10, 12 u. 15 der Wassergebührenordnung und §§ 11, 12, 21 u 22 der Abfallabfuhrordnung der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark wird kundgemacht:

Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01. 01. 2023 um 10,6%. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen

>>> weitere Details siehe Kundmachung

 

 

 

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