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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 07.03.2025 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F., wird verordnet:
>>> Details siehe Verordnung BHMT:
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