STRAUCHSCHNITTABFUHR 2025
Ab MONTAG, 24.03.2025, 07.00 Uhr, im gesamten Gemeindegebiet!
Ihr Strauch- und Baumschnitt muss zu dieser Zeit gut sichtbar an Ihrer Grundstücksgrenze zur Straße gelagert sein. Nur dann nimmt unser Bauhofteam Ihren „Frühjahrsputz“ kostenlos mit.
Nur bei nachstehenden Ortsteilen/HNr. ist eine Anmeldung für die Abholung erforderlich:
Baumkirchen 3, Deixelberg, Eberdorf HNr. 8-10 und 18, Größenberg HNr. 5 – 17, Großfeistritz HNr. 6+7,
Hintersieding, Hölltal, Hopfgarten HNr. 1+22, Kathal-Mühldorf (außer Bereich ehem. VS Kathal),
Kathal-Schwarzenbach, Kleinfeistritz (außer Ortszentrum), Kohlplatz HNr. 71, Kothgraben,
Mühldorf HNr. 1, 10 und 11, Murdorf, Murwald, Paisberg, Reisstraße, Ruinenblick HNr. 21,
Schoberegg HNr. 13-74, Schwarzenbach, Silberrain HNr. 21, 25, Thann HNr. 4-7, 10, 17,
Unzdorf HNr. 15-21, Vordersieding, Waldweg HNr. 10-14
Telefonische Anmeldung: bis spätestens Donnerstag, 26.03.2025 im
Bürgerservice des Marktgemeindeamtes, Tel.: 03577 / 80 903.
Die Erreichbarkeit ihrer Liegenschaft mittels LKW muss möglich sein.
HINWEISE:
- Bitte Strauch- und Baumschnitt nicht unter Bäumen, Straßenbeleuchtungskörper oder Stromleitungen sowie direkt bei Hydranten und Verteilerkästen lagern!
- Wenn Sie ganze Heckenreihen und größere Bäume entsorgen, fallen Entsorgungskosten an!
- Um einen optimalen organisatorischen und zeitlichen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie darum, in Ihren Gassen und Straßen eine gemeinsame Ablagerungsstelle zu finden - Danke dafür!
- Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden Sie höflich ersucht, alle Sträucher und Äste, die über die Grundgrenze in den Straßen- und Wegbereich hängen, entsprechend zurückzuschneiden – nützen Sie jetzt diese Gelegenheit!
N I C H T E N T S O R G T W E R D E N:
Baumstämme, Wurzelkörper, Sperrmüll (Holz), Möbelstücke, etc.
Seitens der Marktgemeinde Weißkirchen wird nach erfolgter Abholung des Baum- und Strauchschnittes keine zusätzliche Abfuhr durchgeführt!