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Tauwetterbedingte Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestraßen
Die Gemeindestraßen sind ab Montag, 20.02.2023 (siehe beiliegende Verordnung) wieder bis auf weiteres für Fahrzeuge über 8,0 t (tauwetterbedingte Gewichtsbeschränkung) gesperrt.
- Die Verordnung tritt mit der Anbringung der Verbotszeichen und den entsprechenden Zusatztafeln in Kraft und endet mit deren Entfernung.
Die Ausnahmeregelungen sind der Verordnung zu entnehmen.
Bgm. Ewald Peer
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