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NEUE LANDESFÖRDERUNG „Kleine Sanierung“
Was wird gefördert?
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gefördert:
- Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
- Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär und Elektroinstallationen)
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz
- Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ...
- Personenaufzüge
- Schaffung von Balkonen oder Loggien
- Veränderung und Erweiterung von Wohnraum
(Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von
Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)
ACHTUNG:
die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und zwar innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung.
Detailinfos unter LINK:
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