NEUE LANDESFÖRDERUNG „Kleine Sanierung“ 

Was wird gefördert?
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden  eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gefördert:

  • Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
  • Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär und Elektroinstallationen)
  • Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchsschutz
  • Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ...
  • Personenaufzüge
  • Schaffung von Balkonen oder Loggien
  • Veränderung und Erweiterung von Wohnraum

(Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von 
Wohnraum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)

ACHTUNG:
die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen und zwar innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung der ältesten Rechnung.

Detailinfos unter LINK:

>>> www.wohnbau.steiermark.at

 

 

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Kontaktdaten

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A- 8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1

Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE
Mo, Mi, Do, Fr, 07:30 - 12:30 Uhr
und Di 07:30 - 17:30 Uhr

AMTSSTUNDEN
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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