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Förderungen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat folgende Förderungen beschlossen.

Nachstehend finden Sie einige Kurzinfos zu den einzelnen Förderungen und Gratulationen des Bürgermeisters.


Detailinformationen & Antragstellung im Bürgerservice:

Persönlich, per Tel.: 03577/80903, E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at oder Sie können die jeweiligen Anträge direkt, mittels Klick auf den Link herunterladen.


FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK:

 

Eigenheim- und Eigentumswohnungsförderung...

30% der vorgeschriebenen Bauabgabe, jedoch max. 1.000,00 € einmalig pro Objekt bei Schaffung einer Wohneinheit (z.B. Eigenheimneubau, weitere Wohneinheit durch Zubau/Aufstockung von bestehenden
Wohnhäusern bzw. der Erwerb von Eigentumswohnungen) gefördert.


Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe...

Als Wirtschaftsförderung zur Sicherung und zum Ausbau der Arbeitsplätze wird für die bauliche Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe mit Sitz und Betriebsstandort in der Marktgemeinde Weißkirchen eine Förderung in der Höhe von 30% der vorgeschriebenen Bauabgabe gewährt.


Essen auf Rädern...

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat am 16.12.2021 beschlossen, den sozialen Dienst „Essen auf Rädern“ ab 01.01.2022 an den Hubertushof Zeltweg zu vergeben.

Der Hubertushof ist Garant für gute Qualität und reibungslosen Ablauf:

  • das Essen kann, wenn gewünscht, an bis zu sieben Tagen die Woche in Anspruch genommen werden - inkl. Sonn- und Feiertagen
  • es stehen zwei Menüs zur Auswahl, eines davon ist vegetarisch
  • das Menü beinhaltet Suppe, Hauptspeise, Salat und Dessert
  • Spezialwünsche, z. B. eine Unverträglichkeit etc., können mit dem Team vom Hubertushof besprochen werden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Hubertushof
  • Der Menüpreis beträgt inkl. Zustellung € 9,50.

Ihre Kontaktperson für die Essensbestellung oder für Fragen zum Ablauf etc. ist Frau Bianca Gruber unter der Mobilen Nummer 0650/817 1000.

Für Ausgleichszulagenbezieher und jene, deren monatliches Einkommen unter dem jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, besteht die Möglichkeit, nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise um eine Förderung in der Höhe von € 1,50 pro Essen bei der Marktgemeinde Weißkirchen anzusuchen.

  • Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt 2022 für Alleinstehende € 1.030,49 und für Ehepaare € 1.625,71.
  • Natürlich können Sie bei Unklarheiten gerne mit Elisabeth Maurer unter der Telefonnummer 03577/80903-301 Kontakt aufnehmen.
  • Wir wünschen Ihnen „guten Appetit“ mit der Serviceleistung von Essen auf Rädern!

Familienhilfe...

Familienhilfe ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Caritas, welche die Übernahme der Betreuung von Familien in besonderen Krisensituationen durch FamilienhelferInnen der Caritas sicherstellt.


Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe
(Österr. Rotes Kreuz)...

Von der Marktgemeinde Weißkirchen wird der Gemeindeanteil für die gesamten Betreuungsstunden für Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe übernommen.

Detaillierte Informationen zur Förderleistung erhalten Sie am
Marktgemeindeamt, Tel.: 03577/80903-300.

Informationen betreffend die Betreuung eines Patienten, Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Mobile Palliativbetreuung erhalten Sie direkt bei der

Dienststelle des Roten Kreuzes in Obdach,
Einsatzleitung: DGKS Barbara Fasch
erreichbar MO bis FR von 08:00 - 14:00 Uhr
unter Tel.: 050 1445 19122 oder Mobil: 0676 8754 40 134


Heizungsförderung...

500,00 € einmalige Förderung pro Objekt für den Bau einer Biomasse-, (Holz - Stückgut, Holz - Hackgut, Luftwärmepumpe, Pellets), Erdwärme- oder Fernwärmeheizung.


Lehrabschlussförderung...

100,00 € einmalig pro Person für bestandener Lehrabschlussprüfung. Voraussetzung:
Vorlage der Abschlusszeugnisse binnen eines Jahres nach positivem Abschluss, Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen zum Abschlusszeitpunkt


Lehrlingsausbildungsförderung von Betrieben in der Marktgemeinde Weißkirchen

130,00 € pro Lehrling und Lehrjahr für lehrlingsausbildende Betriebe mit Sitz in der Marktgemeinde Weißkirchen


Klimatickets

Marktgemeinde Weißkirchen vergibt kostenlose Klimatickets

Mit dem „Klimaticket Steiermark“ können die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden. Die Marktgemeinde Weißkirchen hat zwei übertragbare Tickets gekauft. Diese können durch die Bürger kostenlos verwendet werden.

Mit dem Klimaticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. Abzuholen sind diese im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen zu den Amtsstunden. Einfach das „Klimaticket Steiermark“ ausleihen und kostenlos durch die Steiermark fahren.

Dafür gelten folgende Richtlinien:

  •  Jeder Gemeindebürger/jede Gemeindebürgerin mit Hauptwohnsitz in Weißkirchen in Steiermark kann sich ein Ticket für maximal 5 Tage pro Quartal ausleihen – entweder tageweise oder maximal für 3 aufeinanderfolgende Tage.
  • Das KlimaTicket Steiermark kann persönlich, telefonisch 03577/80903 oder via E-Mail unter gde@weisskirchen-steiermark.gv.at vorreserviert werden.
  • Das Ticket ist täglich von 10:00 - 12:00 Uhr im Gemeindeamt/ Bürgerservice abzuholen und spätestens am übernächsten Werktag bis 10:00 Uhr im Bürgerservice wieder zurückzugeben.
  • Beispiel Inanspruchnahme für einen Tag: zB. für Donnerstag
  • Ticketabholung am Mittwoch, Donnerstag Nutzung, Freitag Rückgabe bis spätestens 10:00 Uhr -somit könnte das Ticket am Freitag wieder weitervergeben werden.
  • Als Kaution ist ein gültiger Lichtbildausweis (Pass, Führerschein oder Personalausweis) oder ein Betrag von € 100,00 pro Ticket zu hinterlegen, welcher bei der Rückgabe des Tickets retourniert wird.
  • Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets verpflichtet sich die ausleihende Person, eine Ersatzleistung in Höhe der Ticketkosten (€ 568,00 /Ticket) zu erbringen. Bei verspäteter Rückgabe (also nach 10:00 Uhr) ist eine Säumnisgebühr in der Höhe von
  • € 20,00/Tag zu leisten. Diese ist sofort fällig und unmittelbar in der Amtskasse einzuzahlen.
  • Das Ticket wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren ausgegeben.
  • Alle im Steirischen Familienpass ,,Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
  • Kinder: 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis.
     

Kinderkrippenförderung...

Kosten Wiki Kinderkrippe Eppenstein:

Kinder mit HWS der MG WK:
€ 212,14 monatlich, Verrechnung 10 x pro Betreuungsjahr

Kinder HWS auswärtige Gemeinde:
€ 390,78 monatlich, Verrechnung 10 x pro Betreuungsjahr. Dieser Betrag  (€290,78) beinhaltet einen Auswärtsbeitrag von € 178,64, welcher von den Erziehungsberechtigten oder von der Wohnsitzgemeinde zu übernehmen ist.

Kinder HWS in der MG WK – Krippenbesuch auswärts:
Wenn Erziehungsberechtigte und deren Kind den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen begründen und das Kind eine auswärtige Krippeneinrichtung besuchen muss, weil in der Kinderkrippe Eppenstein kein Platz mehr zur Verfügung steht, erhalten diese den Differenzbetrag vom aktuell gültigen monatlichen Betreuungsbeitrag der Kinderkrippe Eppenstein auf einen etwaig höheren monatlichen Betreuungsbeitrag in der auswärtigen Kinderkrippe zehn Mal im ggstl. Betrauungsjahr durch die Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark ersetzt. 

 
Detaillierte Auskunft erhalten Sie gerne im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen
Elisabeth Maurer
Tel: 03577/80903-301 oder per
Mail: maurer@weisskirchen-steiermark.gv.at


Kinderschwimmkurs...

Die Marktgemeinde Weißkirchen führt einen Kinderschwimmkurs für Kinder von 5-10 Jahren, je nach Bedarf (25 Kinder pro Kurs) mit einer Dauer pro Kurs von Mo. – Fr. mit tgl. 2 Stunden, wenn witterungsbedingt möglich im Freibad Weißkirchen - ansonsten im Hallenbad in Judenburg oder Knittelfeld durch.

  • Kurskosten pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen: 25€.
  • Kurskosten pro Kind die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen haben: 35€.
  • Der Kostenabgang wird von der Marktgemeinde Weißkirchen übernommen.

Maturaförderung...

100,00 € einmalig pro Person für bestandene Matura
(Voraussetzung: Vorlage Abschlusszeugnis und Hauptwohnsitz in Weißkirchen)


Mobilitätsförderung für Studierende...

150,00 € pro Semester - Gefördert werden Studierende unter 30 Jahren (Stichtag Inskriptionsbestätigung), die mit Hauptwohnsitz im Wintersemester (1. September bis zum 28./29. Februar) bzw. im Sommersemester (1. März bis 31. August) des jeweiligen Jahres in der Marktgemeinde Weißkirchen in Stmk. gemeldet sind.

Die Antragstellung im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen kann immer nur nach einem abgeschlossenen Semester erfolgen. Die Inskriptionsbestätigung und ein Studienerfolgsnachweis des jeweiligen Semesters sind mit einem amtlichen Lichtbildausweis in der Bürgerservicestelle im Marktgemeindeamt Weißkirchen in Stmk. persönlich vom Antragsteller vorzuweisen.

Die Förderung kann im Nachhinein für maximal zwei Semester beantragt werden.

Weitere Details erhalten Sie im Bürgerservice Tel.:  03577 / 80 903 - gde@weisskirchen-steiermark.gv.at


Photovoltaikförderung...

100,00 € pro KWp jedoch max. mit 500,00 €
einmalig pro Familienverbund bzw. wirtschaftlicher/ betrieblicher Einheit


Photovoltaik-Stromspeicherförderung...

50 € pro kWh / max. 500 €
einmalig pro Familienverbund, PV-Anlage/Wechselrichter

Mit Notstrom-Ersatzstromfunktion erhöht sich der Förderbetrag pauschal um 200 €
 


Solarförderung...

50,00 € pro m² Absorber – bzw. Aperturfläche und max. 500,00 € einmalig pro Objekt für Solaranlagen


Schullandaufenthalte...

50 € pro SchülerIn mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen ab 2 Nächtigungen
(3 Aufeinanderfolgende Tage), für folgende Schultypen: Volksschule, Neue Mittelschule,
Allgemein Bildende Höhere Schulen, Berufsbildende Höhere Schulen, Fachschulen.


Tagesmutterförderung...

Die Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen von 0 – 3 Jahren durch Tagesmütter wird gefördert. Näheres am Marktgemeindeamt.


Verleihregelung Gemeindeholzspalter...

Leihgebühr 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für jeden ganzen Tag.


Verleihregelung Planierschild...

Leihgebühr von 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für den ganzen Tag.


Verleihregelung Klauenpflegestand...

Leihgebühr von 15,00€ für den halben Tag (bis 5 Stunden) und von 25,00 € für jeden ganzen Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).


Verleihregelung Viehaufhebestand...

Leihgebühr von 5,00 € pro Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).


Vereinsförderungsansuchen...

Der Verein hat jährlich ein schriftliches Förderansuchen mit Angabe der Bankverbindung an die Marktgemeinde Weißkirchen per Post oder per Mail gde@weisskirchen-steiermark.gv.at zu richten.


Gratulationen des Bürgermeisters

Ehejubilare...

Für Silberne Hochzeit - (Glückwunschbillett) / ab 50, 60, 65, 70, 75, 80 Ehejahre - (Blumen + Billett).


Geburten...

100,00 € +1 Babybuch + Babyfl asche + Blumen
(alle Neugeborenen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen).


Geburtstagsehrungen...

Für 40er, 50er und 60er (Glückwunschbillett)
Für 70er, 75er, 80er, 85er, 90er und ab 95er jährlich - 50,00 € (Gemeindegutscheine + Billett).


Hochzeiten...

50 € Gemeindegutscheine + Billett pro Hochzeit
(wenn beide Personen ihren Hauptwohnsitz in Weißkirchen haben).


 

Aktuelles aus Weißkirchen


Amtliche Mitteilung Dezember 2023

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Kontaktdaten

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A- 8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1

Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

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und Di 07:30 - 17:30 Uhr

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