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Förderungen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat folgende Förderungen beschlossen.

Nachstehend finden Sie einige Kurzinfos zu den einzelnen Förderungen und Gratulationen des Bürgermeisters.


Detailinformationen & Antragstellung im Bürgerservice:

Persönlich, per Tel.: 03577/80903, E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at oder Sie können die jeweiligen Anträge direkt, mittels Klick auf den Link herunterladen.


FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK:

 

Eigenheim- und Eigentumswohnungsförderung...

30% der vorgeschriebenen Bauabgabe, jedoch max. 1.000,00 € einmalig pro Objekt bei Schaffung einer Wohneinheit (z.B. Eigenheimneubau, weitere Wohneinheit durch Zubau/Aufstockung von bestehenden
Wohnhäusern bzw. der Erwerb von Eigentumswohnungen) gefördert.


Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe...

Als Wirtschaftsförderung zur Sicherung und zum Ausbau der Arbeitsplätze wird für die bauliche Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe mit Sitz und Betriebsstandort in der Marktgemeinde Weißkirchen eine Förderung in der Höhe von 30% der vorgeschriebenen Bauabgabe gewährt.


Essen auf Rädern...

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat am 16.12.2021 beschlossen, den sozialen Dienst „Essen auf Rädern“ ab 01.01.2022 an den Hubertushof Zeltweg zu vergeben.

Der Hubertushof ist Garant für gute Qualität und reibungslosen Ablauf:

von „Ranzmaier kocht“, Zeltweg durchgeführt.

  • das Essen kann, wenn gewünscht, an bis zu sieben Tagen die Woche in Anspruch genommen werden - inkl. Sonn- und Feiertagen
  • es stehen zwei Menüs und ein „Wochenjoker“ zur Auswahl, eines davon ist vegetarisch
  • das Menü beinhaltet Suppe, Hauptspeise, Salat und Dessert
  • Spezialwünsche, z. B. eine Unverträglichkeit etc., können mit dem Team vom Hubertushof besprochen werden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit „Ranzmaier kocht“
  • Der Menüpreis beträgt inkl. Zustellung € 10,50.
  • Der Zustellzeitraum in Weißkirchen bei den derzeitigen Kunden ist zwischen 11.00 bis 12.00 je nach Adresse und Verkehr.
  • Die Zustellerin teilt den Menüplan routinemäßig immer Anfang der Woche für die darauffolgende Woche aus und sammelt in am Donnerstag wieder ein.
  • Die An- und Abmeldung kann jederzeit erfolgen.
  • Bei Neukunden kann nach Anmeldung am darauffolgenden Tag mit der Lieferung begonnen werden.

Ihre Kontaktperson für die Essensbestellung oder für Fragen zum Ablauf etc. ist Frau Sigrid Ranzmaier unter der mobilen Nummer 0650/817 1000.

Für Ausgleichszulagenbezieher und jene, deren monatliches Einkommen unter dem jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, besteht die Möglichkeit, nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise um eine Förderung in der Höhe von € 1,50 pro Essen bei der Marktgemeinde Weißkirchen anzusuchen.

  • Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt 2024 für Alleinstehende € 1.217,96 und für Ehepaare € 1.921,46.
  • Natürlich können Sie bei Unklarheiten gerne mit Elisabeth Maurer unter der Telefonnummer 03577/80903-301 Kontakt aufnehmen.
  • Wir wünschen Ihnen „guten Appetit“ mit der Serviceleistung von Essen auf Rädern!

Familienhilfe...

Familienhilfe ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Caritas, welche die Übernahme der Betreuung von Familien in besonderen Krisensituationen durch FamilienhelferInnen der Caritas sicherstellt.


Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe
(Österr. Rotes Kreuz)...

Von der Marktgemeinde Weißkirchen wird der Gemeindeanteil für die gesamten Betreuungsstunden für Hauskrankenpflege, Altenhilfe und Heimhilfe übernommen.

Detaillierte Informationen zur Förderleistung erhalten Sie am
Marktgemeindeamt, Tel.: 03577/80903-300.

Informationen betreffend die Betreuung eines Patienten, Hauskrankenpflege, Pflegehilfe, Heimhilfe, Mobile Palliativbetreuung erhalten Sie direkt bei der

Dienststelle des Roten Kreuzes in Obdach,
Ines Rauscher, DGKP, EL
unter Tel.: 050 1445 19122 oder Mobil: 0676 8754 40 134


Heizungsförderung...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

Der Heizungstausch von einer fossilen Heizung (Heizsystem, das fossile Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle, etc. verbrennt, um Wärme zu erzeugen) auf Biomasse- (Holz - Stückgut, Holz - Hackgut und Pellets), Erdwärme-, Fernwärme-, Luftwärme-, Wasserwärme-, Heizungen wird in der Marktgemeinde Weißkirchen einmalig pro Objekt mit 500,00 € gefördert.

  • Voraussetzung für die Gewährung und Förderauszahlung ist das Vorliegen der abgeschlossenen baurechtlichen Genehmigung(en) für die vorgenannten Heizungen, Solaranlagen und den Objekten in welchen/auf welchen die vorgenannten Anlagen errichtet wurden.
  • Eine Förderung für den Heizungstausch kann nur einmalig ab der Gemeindefusion 2015 pro Objekt (Gebäude) beantragt werden.
  • Förderfähig sind nur Hauptheizsysteme, zusätzlich Einzelraumheizungen (Kachelöfen, Schwedenöfen, Zusatzherde, ….) wären nur als Hauptheizung förderfähig.
     

Lehrabschlussförderung...

100,00 € einmalig pro Person für bestandener Lehrabschlussprüfung. Voraussetzung:
Vorlage der Abschlusszeugnisse binnen eines Jahres nach positivem Abschluss, Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen zum Abschlusszeitpunkt


Lehrlingsausbildungsförderung von Betrieben in der Marktgemeinde Weißkirchen

130,00 € pro Lehrling und Lehrjahr für lehrlingsausbildende Betriebe mit Sitz in der Marktgemeinde Weißkirchen


Klimatickets

Marktgemeinde Weißkirchen vergibt kostenlose Klimatickets

Mit dem „Klimaticket Steiermark“ können die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos genutzt werden. Die Marktgemeinde Weißkirchen hat zwei übertragbare Tickets gekauft. Diese können durch die Bürger kostenlos verwendet werden.

Mit dem Klimaticket können alle Züge (S-Bahn, Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Steiermark kostenlos genutzt werden. Abzuholen sind diese im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen zu den Amtsstunden. Einfach das „Klimaticket Steiermark“ ausleihen und kostenlos durch die Steiermark fahren.

Dafür gelten folgende Richtlinien:

  •  Jeder Gemeindebürger/jede Gemeindebürgerin mit Hauptwohnsitz in Weißkirchen in Steiermark kann sich ein Ticket für maximal 5 Tage pro Quartal ausleihen – entweder tageweise oder maximal für 3 aufeinanderfolgende Tage.
  • Das KlimaTicket Steiermark kann persönlich, telefonisch 03577/80903 oder via E-Mail unter gde@weisskirchen-steiermark.gv.at vorreserviert werden.
  • Das Ticket ist täglich von 10:00 - 12:00 Uhr im Gemeindeamt/ Bürgerservice abzuholen und spätestens am übernächsten Werktag bis 10:00 Uhr im Bürgerservice wieder zurückzugeben.
  • Beispiel Inanspruchnahme für einen Tag: zB. für Donnerstag
  • Ticketabholung am Mittwoch, Donnerstag Nutzung, Freitag Rückgabe bis spätestens 10:00 Uhr -somit könnte das Ticket am Freitag wieder weitervergeben werden.
  • Als Kaution ist ein gültiger Lichtbildausweis (Pass, Führerschein oder Personalausweis) oder ein Betrag von € 100,00 pro Ticket zu hinterlegen, welcher bei der Rückgabe des Tickets retourniert wird.
  • Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets verpflichtet sich die ausleihende Person, eine Ersatzleistung in Höhe der Ticketkosten (€ 568,00 /Ticket) zu erbringen. Bei verspäteter Rückgabe (also nach 10:00 Uhr) ist eine Säumnisgebühr in der Höhe von
  • € 20,00/Tag zu leisten. Diese ist sofort fällig und unmittelbar in der Amtskasse einzuzahlen.
  • Das Ticket wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren ausgegeben.
  • Alle im Steirischen Familienpass ,,Zwei und Mehr“ eingetragenen Kinder bis zum 15. Geburtstag fahren gratis.
  • Kinder: 2 Kinder unter 6 Jahren fahren gratis.
     

Kinderkrippenförderung...

Kosten Wiki Kinderkrippe Eppenstein:

Kinder mit Hauptwohnsitz (HWS) Marktgemeinde Weißkirchen:
Der Kinderkrippenbeitrages hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen beider Elternteile ab (Sozialstaffelberechnung).
Mehr Infos dazu unter Sozialstaffel - Verwaltung - Land Steiermark
Der Höchstbeitrag ist € 231,81 (im Betreuungsjahr 2025/2026) monatlich, Verrechnung 10 x pro Betreuungsjahr.

Kinder mit Hauptwohnsitz (HWS) auswärtige Gemeinde:
€ 410,45 monatlich, Verrechnung 10 x pro Betreuungsjahr. Dieser Betrag beinhaltet einen Auswärtsbeitrag von € 178,64, welcher von den Erziehungsberechtigten oder von der Wohnsitzgemeinde zu übernehmen ist.

Kinder mit Hauptwohnsitz (HWS) Marktgemeinde Weißkirchen – Krippenbesuch auswärts:
Wenn Erziehungsberechtigte und deren Kind den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen begründen und das Kind eine auswärtige Krippeneinrichtung besuchen muss, weil in der Kinderkrippe Eppenstein kein Platz mehr zur Verfügung steht, erhalten diese den Differenzbetrag vom aktuell gültigen monatlichen Betreuungsbeitrag der Kinderkrippe Eppenstein auf einen etwaig höheren monatlichen Betreuungsbeitrag in der auswärtigen Kinderkrippe zehn Mal im ggstl. Betrauungsjahr durch die Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark ersetzt. 

 
Detaillierte Auskunft erhalten Sie gerne im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen
Elisabeth Maurer
Tel: 03577/80903-301 oder per
Mail: maurer@weisskirchen-steiermark.gv.at


Kinderschwimmkurs...

Die Marktgemeinde Weißkirchen führt einen Kinderschwimmkurs für Kinder von 5-10 Jahren, je nach Bedarf (25 Kinder pro Kurs) mit einer Dauer pro Kurs von Mo. – Fr. mit tgl. 2 Stunden, wenn witterungsbedingt möglich im Freibad Weißkirchen - ansonsten im Hallenbad in Judenburg oder Knittelfeld durch.

  • Kurskosten pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen: 25€.
  • Kurskosten pro Kind die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen haben: 35€.
  • Der Kostenabgang wird von der Marktgemeinde Weißkirchen übernommen.

Maturaförderung...

100,00 € einmalig pro Person für bestandene Matura
(Voraussetzung: Vorlage Abschlusszeugnis und Hauptwohnsitz in Weißkirchen)


Mobilitätsförderung für Studierende...

150,00 € pro Semester - Gefördert werden Studierende unter 30 Jahren (Stichtag Inskriptionsbestätigung), die mit Hauptwohnsitz im Wintersemester (1. September bis zum 28./29. Februar) bzw. im Sommersemester (1. März bis 31. August) des jeweiligen Jahres in der Marktgemeinde Weißkirchen in Stmk. gemeldet sind.

Die Antragstellung im Bürgerservice der Marktgemeinde Weißkirchen kann immer nur nach einem abgeschlossenen Semester erfolgen. Die Inskriptionsbestätigung und ein Studienerfolgsnachweis des jeweiligen Semesters sind mit einem amtlichen Lichtbildausweis in der Bürgerservicestelle im Marktgemeindeamt Weißkirchen in Stmk. persönlich vom Antragsteller vorzuweisen.

Die Förderung kann im Nachhinein für maximal zwei Semester beantragt werden.

Weitere Details erhalten Sie im Bürgerservice Tel.:  03577 / 80 903 - gde@weisskirchen-steiermark.gv.at


Photovoltaikförderung...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird in der Marktgemeinde Weißkirchen, einmalig pro Familienverbund bzw. wirtschaftlicher/betrieblicher Einheit mit 50,00 € pro kWp, jedoch max. mit 250,00 € gefördert.

  • Voraussetzung für die Gewährung und Förderauszahlung ist das Vorliegen der, erforderlichenfalls, abgeschlossenen baurechtlichen Genehmigung für die Photovoltaikanlage und dem Objekt, worauf sie errichtet wird.
  • Gebrauchte PV-Module sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Photovoltaik-Stromspeicherförderung...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

Die Beschaffung und Installation von PV-Stromspeicher im Gemeindegebiet werden mit 25 EUR je kWh, bis zu max. 10 kWh gefördert.
Somit ergibt sich eine Höchstförderung von 250 EUR.
Bei installierten Speicheranlagen mit Notstromfunktion oder Ersatzstromfunktion erhöht sich der Förderbetrag um pauschal 100,- EUR. 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  •  Förderansuchen
  • Baurechtliche Meldung / Genehmigung (je nach Erfordernis aufgrund von Größe und Ausführung)
  • Rechnung u. Einzahlungsbestätigung
  • Gegebenenfalls eine Bestätigung der Notstrom- Ersatzstromfunktion (nur wenn diese auf der Rechnung nicht separat ausgewiesen ist)

Grundsätzlich ist eine Antragstellung einmalig pro Haushalt und PV- Anlage / Wechselrichter ab 01.01.2026 im Gemeindegebiet möglich.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, in strittigen Fällen entscheidet der Gemeindevorstand.
 


Solarförderung...

50,00 € pro m² Absorber – bzw. Aperturfläche und max. 500,00 € einmalig pro Objekt für Solaranlagen


Schullandaufenthalte ab dem Schuljahr 2025/26...

  • 50 € pro SchülerIn mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen ab 2 Nächtigungen (3 Aufeinanderfolgende Tage)
  • 70 € pro SchülerIn mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen ab 3 Nächtigungen (4 Aufeinanderfolgende Tage)

für folgende Schultypen: Volksschule, Neue Mittelschule, Allgemein Bildende Höhere Schulen, Berufsbildende Höhere Schulen, Fachschulen.


Tagesmutterförderung...

Die Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen von 0 – 3 Jahren durch Tagesmütter wird gefördert. Näheres am Marktgemeindeamt.


Verleihregelung Gemeindeholzspalter...

Leihgebühr 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für jeden ganzen Tag.


Verleihregelung Planierschild...

Leihgebühr von 5,00 € für den halben Tag (bis 5 Stunden) und 10,00 € für den ganzen Tag.


Verleihregelung Klauenpflegestand...

Leihgebühr von 15,00€ für den halben Tag (bis 5 Stunden) und von 25,00 € für jeden ganzen Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).


Verleihregelung Viehaufhebestand...

Leihgebühr von 5,00 € pro Tag wird eingehoben.
Standort (z. Zt. Messner vlg. Kerndlmoar, Allersdorf 4, Tel.: 0664 / 2379988).


Vereinsförderungsansuchen...

Der Verein hat jährlich ein schriftliches Förderansuchen mit Angabe der Bankverbindung an die Marktgemeinde Weißkirchen per Post oder per Mail gde@weisskirchen-steiermark.gv.at zu richten.

 


Gratulationen des Bürgermeisters

Ehejubilare...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

für Silberne Hochzeit                      >>> Glückwunschbillett
ab 50                                              >>> 50,00 € Gemeindegutscheine + Blumen + Billett 
ab 60, 65, 70, 75, 80 Ehejahre      >>> Blumen + Billett
 


Geburten...

  • 100,00 € Sparbuchgutschein
  • 1 Babydecke im Wert von 99,00 € brutto, vom heimischen Unternehmen Leichtfried Loden, Möbersdorf

(alle Neugeborenen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen).


Geburtstagsehrungen...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

für 40er, 50er, 60er, 70er        >>> Glückwunschbillett 
für 75er, 80er, 85er                 >>> 50,00 € Gemeindegutscheine + Billett + ½ L Kernöl
für 90er und ab 95er jährlich  >>> 50,00 € Gemeindegutscheine + Billett + Blume


Hochzeiten...

NEU ab 01.01.2026 laut Gemeinderatsbeschluss vom 18.09.2025:

>>> 100 € Gemeindegutscheine + Billett pro Hochzeit
Die Förderung wird gewährt, wenn beide zum Zeitpunkt der Hochzeit ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Weißkirchen haben.


Hinweis:

Sanierungsoffensive 2026

Zentrale Förderungsschwerpunkte: Kesseltausch und Sanierungsbonus

Am Freitag (3.10.2025) hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die neuen Förderungen für den Heizungstausch bekannt gegeben.
Die Registrierung bzw. Antragstellung wird ab Mitte November 2025 unter sanierungsoffensive.gv.at möglich sein. Leistungen für den Kesseltausch werden bereits ab Freitag, den 3. Oktober 2025, anerkannt. Eine Kombination mit Förderungen aus den Bundesländern ist weiterhin möglich. 
Nähere Informationen finden Sie:

>>> Sanierungsoffensive 2026

 


Hinweis:
Förderungen (Bereich Energie und Klima)
Bund und Land im Überblick:

Förderungen - Gemeindeservice Steiermark (gemeindeservice-stmk.at)
https://www.gemeindeservice-stmk.at/foerderungen


Hinweis:
Förderprogramme (Bereich Energie und Energieeffizienz)
Land und Bund im Überblick:

Förderungen Steiermark (e5-steiermark.at)
https://www.e5-steiermark.at/förderungen

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Kontaktdaten

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A-8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1

Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE
Mo, Mi, Do, Fr, 07:30 - 12:30 Uhr
und Di 07:30 - 17:30 Uhr

AMTSSTUNDEN
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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