Abgaben
Nachstehend finden Sie die aktuellen Verordnungen der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark zur Information und zum Herunterladen.
Kundmachung
Gemäß § 71a Abs. 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit § 4 der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark wird kundgemacht:
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01.01.2026 um 4%.
Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe der Kanalbenützungsgebühr gemäß § 4 der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark vom 10.12.2015:
Bereitstellungs-/Grundgebühr: je Haushalt: von € 18,67/Monat auf € 19,42/Monat
Verbrauchsgebühr nach m³ Wasserverbrauch: von € 2,28/m³ auf € 2,37/m³
Geldwert für pro Einwohnergleichwert (EGW): von € 9,32/Monat auf € 9,69/Monat
Sämtliche Beträge exkl. USt.
Die Änderung dieser Gebühren wird mit 01. Jänner 2026 wirksam.
Der Bürgermeister
Mag. (FH) Markus Tafeit
(digital signiert)
>>> Details siehe Abgabenordnungen:
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Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung, Dienstag, 24.02.2026, 09:00 Uhr
Bauwerber: 8741 Weißkirchen in Steiermark
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Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
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Gemeindeplatz 1
Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
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