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Gesundheit/Soziales

Hier finden Sie aktuelle Information zum Thema Gesundheit/Soziales...


PFLEGENETZWERK: 
PROJEKT „A NETT`SWERK“ GESTARTET

Pflege beruht auf einer Beziehung zwischen den betreuten Menschen und den Pflegenden. Jedenfalls umfasst die Pflege die Förderung der Gesundheit, die 
Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen. Schon in der Definition ist erkennbar, 
dass es sich um ein hochkomplexes Thema handelt. Welche Leistungen, Ansprüche und Möglichkeiten gibt es?

In diesem Dickicht gilt es sich zurechtzufinden und die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren, zu beraten und zu begleiten.
 

WORUM GEHT’S:

Das Projekt umfasst zielgerichtete Informationen, Förderung von Angeboten und Aktivitäten, Vernetzungstreffen und eine Infohotline. 
Die Bürgerinnen und Bürger werden über Postwurf, Daheim-App, Website und soziale Medien zielgerichtet informiert.

Aktivitäten wie Schulungen für pflegende Angehörige und Gesundheitstage werden angeboten bzw. gefördert. 

Vernetzungstreffen der bestehenden Gesundheitsleistungsanbieter:innen der Marktgemeinde und Region werden durchgeführt. 
 

Eine Hotline für organisatorische Anliegen zum Thema Gesundheit und Pflege wird eingerichtet und von Magdalena Kaltenegger betreut und 
verwaltet.
 

„ICH FREUE MICH ÜBER DIE NEUE AUFGABE,  DIE BEDÜRFNISSE ZU GESUNDHEITS- UND PFLEGEANGELEGENHEITEN DER GEMEINDEBEVÖLKERUNG KENNENZULERNEN UND INDIVIDUELL DIE BESTEN LÖSUNGEN 
UND ANGEBOTE ZU FINDEN,“
so Magdalena Kaltenegger beim Projektstart mit Bgm. Peer und GR Tafeit

 

 


Magdalena Kaltenegger
 

Ich stelle mich vor...

Aufgewachsen bin ich in Baierdorf, lebe mittlerweile in Obdach und arbeite in Graz. Die enge Verbindung zu meiner Heimatgemeinde ist jedoch immer geblieben.

Im Rahmen meiner Ausbildungen, dem Bachelorstudium „Gesundheits- und Pflegemanagement“ an der FH Kärnten und dem Masterstudium „Gesundheitsmanagement und Integrierte Versorgung“ an der FH Burgenland, erwarb ich einen umfassenden Überblick über die österreichische sowie internationale Gesundheitslandschaft.

Erfahrung habe ich in vielen Bereichen (Alltagsbegleitung Pflegewohnheim, Projektmitarbeit in der Altersforschung, Recherche medizinischer Leistungsangebote, Qualitätssicherung) gesammelt und arbeitete derzeit im zentralen Management der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes)


Sprechstunden 

Sprechstunden für pflegende Angehörige im Herbst:

FREITAG, 13.9./27.9./11.10./25.10./8.11./22.11./6.12., von 09.00 – 10.00 Uhr, Marktgemeindeamt Weißkirchen
  • Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kurze Wartezeiten jedoch möglich.
  • Informationen bei: Magdalena Kaltenegger, MA. BA. Tel.: 0664/5419190, kaltenegger.m@gmx.at 

Links und stattgefunde Vorträge:


SOZIALES

Menschen mit Beeinträchtigung

Menschen mit Behinderung sind Menschen, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer physischen Funktion, intellektuellen Fähigkeit, psychischen Gesundheit oder Sinnesfunktionen an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benachteiligt sind.
Wer in der Steiermark lebt und eine Behinderung hat, dem stehen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und den dazugehörigen Verordnungen verschiedene Leistungen und Unterstützungen zu. 

    
Um Leistungen aus dem Behindertenfonds Steiermark beziehen zu können, ist ein Antrag bei der BH Murtal zu stellen.
Antrag auf Leistungen aus dem Behindertenfonds Stmk.


Vinzenzgemeinschaft der Pfarre Weißkirchen

Gemeinnütziger und mildtätiger Verein. Das heißt, dass hilfsbedürftige Menschen in vielfältiger Weise unterstützt werden. Ob seelischer Beistand nach persönlichen Schicksalsschlägen, Hilfe in Form von Naturalien (Heizmaterial, Lebensmittel etc.) oder zielgerichtete finanzielle Unterstützung. Dabei ist es ganz egal welcher Religion, Ethnie, Nationalität, sexueller Orientierung oder politischer Gesinnung jemand angehört. 

Geldspenden: Wer den Verein finanziell unterstützen möchte, kann dies entweder persönlich oder per Überweisung auf das Spendenkonto tun. 
Spendenkonto: Raiffeisenbank Zirbenland 
IBAN: AT72 3836 8000 0802 9878

Kontakt: Vinzenzgemeinschaft Weißkirchen
Obfrau Lydia Egger, Möbersdorf 30a, 8740 Weißkirchen
Telefon: 0664 39 19 731
Email: vinzis.weisskirchen@gmail.com 


Familien und Kinder

Familienbeihilfe

Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. Sollten noch Informationen, wie z.B. die Bankverbindung, fehlen, werden die Eltern ersucht, die Daten bekannt zu geben.
Grundsätzlich kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag des Kindes bezogen werden. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise Zivildienst geleistet wurde oder das Kind erheblich behindert ist, kann die Familienbeihilfe auch bis zum 25. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden.
Link zu weiteren Informationen (Höhe, Fristen, Zuschläge) 

Kinderkrippe und Kindergarten 
Kontakt Kindergarten und Kinderkrippe Eppenstein
Eppenstein 3, 8741 Weißkirchen
Telefon: 03577 / 80 903 - 350
Email: kigaeppenstein@weisskirchen-steiermark.gv.at 
Öffnungszeiten: 07:00 - 13:00 Uhr

Kindersommer
In den Sommermonaten gibt es diverse Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Informationen erhalten Sie über die DaheimAPP, im Bürgerservice und über die laufenden Gemeindeinformations-Post

Vereine für Kinder und Jugend
Sportvereine https://www.fcweisskirchen.com/ 
Landjugend Weißkirchen https://weisskirchen-stmk.landjugend.at/home 


Schwangerschaft, Geburt und Elternberatung

Hebammenberatung in der Schwangerschaft
Im Rahmen des Hebammengesprächs im Mutter-Kind-Pass können Schwangere zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche eine kostenlose Hebammenberatung in Anspruch nehmen und früh mit einer Hebamme in Kontakt treten.
Das Gespräch versteht sich als zusätzliches Angebot zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und hat einen beratenden Charakter. Es beinhaltet Themen wie die Wahl des Geburtsortes, Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft sowie Informationen über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten.
Link Hebammensuche

Regionale Elternberatung
Jeden 3. Freitag im Monat findet in Weißkirchen die Regionale Elternberatung statt. 
Gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes stellen sich den Eltern oft viele Fragen. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich ganz unkompliziert über Themen wie Stillen, Ernährung, Pflege, Schlaf oder Fragen zu Wachstum und Entwicklung des Babys. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Sie haben die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern auszutauschen oder mit unseren Expertinnen ein Einzelgespräch im geschützten Rahmen zu führen.

Im Rahmen der regionalen Elternberatung werden auch diverse andere Angebote im Raum Judenburg organisiert (z.B. Babymassage, Workshop Babyschlaf, Workshop Beikoststart, Schwangerenyoga etc.) 

Weitere Informationen erhalten Sie bei 
Astrid Petzl, 
Telefon: 0676/86640579 
Email: astrid.petzl@stmk.gv.at 


Senioren und Seniorinnen

Pensionistenverband Österreich - Ortsgruppe Weißkirchen in Steiermark
Kontakt: Ortsgruppenvorsitzender Ing. Josef Lercher
Sandgasse 12/8, 8741 Weißkirchen in Steiermark 
Telefon: 0664 5209921
Email: s.lercher@aon.at 

Steirischer Seniorenbund - Ortsgruppe Weißkirchen in Steiermark
Kontakt: ÖR Elfriede Penz
Krottenhofweg 50, 8741 Weißkirchen in Steiermark
Telefon: 0664/7932814
Email: krottenhof@dre.at 


PFLEGE

Pflegegeld- und Pflegegeldantrag
Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich die richtigen Angebote leisten können, gibt es die finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. 
Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

Um Pflegegeld zu bekommen, ist ein Antrag bei der Pensions- oder Sozialversicherung zu stellen. 
Link zum Antrag auf Pflegegeld

  • Adresse PVA Steiermark:
    Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Steiermark
    Eggenberger Straße 3, 8020 Graz
  • Adresse SVS Steiermark:
    Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
    Körblergasse 115, 8011 Graz
  • Adresse BVAEB Steiermark
    BVAEB Landesstelle Steiermark
    Grieskai 106, 8020 Graz

24h Betreuung

Die 24h Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes umfasst Tätigkeiten zur Hilfestellung bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung.
Link digitale Broschüre 24h Betreuung

Förderung
Ab der Pflegegeldstufe 3 und einer Einkommensgrenze von 2.500,00€ kann eine Förderung beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob die Betreuungskräfte selbstständig tätig oder angestellt sind.
Förderhöhe

  • Beschäftigung von selbstständigen Betreuungspersonen: 400€ pro Monat und Betreuungsperson, maximal 800€ pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungspersonen)
  • Beschäftigung von unselbstständigen Betreuungspersonen: 800€ pro Monat und Betreuungsperson, maximal 1.600€ pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungspersonen)

Demenz

Demenz ist ein Überbegriff für verschiedene Krankheitsbilder, bei denen die Kognition (Gedächtnis, Denken, Lernen etc.), die Aktivitäten des täglichen Lebens und das Verhalten betroffen sind. Die Demenz ist keine einheitliche Erkrankung, sondern eine Kombination von vor allem kognitiven Symptomen und Verhaltensveränderungen.
Der Begriff „Demenz“ beschreibt eine Vielzahl von Erkrankungen mit den unterschiedlichsten Ursachen, bei denen es zu Veränderungen der Gehirnleistung kommt.
Untersuchungen zeigen, dass die Alzheimer-Demenz die häufigste Form einer Demenz ist (ca. 60 % der Betroffenen). Während die Ursachen vieler Demenzen bekannt und manchmal auch behandelbar sind, sind die Ursachen der Alzheimer-Demenz weitgehend unbekannt.

Link Gut leben mit Demenz
Link Musterwohnung


Mobile Dienste

Hauskrankenpflege/Heimhilfe
Die Gemeinde Weißkirchen übernimmt bei Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege mit dem Vertragspartner Roten Kreuz einen Teilbetrag.  Bei Inanspruchnahme mit anderen Anbietern sind die vollen Kosten selbst zu übernehmen.

Mobile Hauskrankenpflege Judenburg (Rotes Kreuz)
Judenburg Burggasse 102/1, 8750 Judenburg 
Tel: 0676 8754 40134
Email: gsd.judenburg@st.roteskreuz.at 


Essen auf Rädern

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen hat am 16.12.2021 beschlossen, den sozialen Dienst „Essen auf Rädern“ ab 01.01.2022 an den Hubertushof Zeltweg zu vergeben.

Der Hubertushof ist Garant für gute Qualität und reibungslosen Ablauf:

von „Ranzmaier kocht“, Zeltweg durchgeführt.

  • das Essen kann, wenn gewünscht, an bis zu sieben Tagen die Woche in Anspruch genommen werden - inkl. Sonn- und Feiertagen
  • es stehen zwei Menüs und ein „Wochenjoker“ zur Auswahl, eines davon ist vegetarisch
  • das Menü beinhaltet Suppe, Hauptspeise, Salat und Dessert
  • Spezialwünsche, z. B. eine Unverträglichkeit etc., können mit dem Team vom Hubertushof besprochen werden
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit „Ranzmaier kocht“
  • Der Menüpreis beträgt inkl. Zustellung € 10,50.
  • Der Zustellzeitraum in Weißkirchen bei den derzeitigen Kunden ist zwischen 11.00 bis 12.00 je nach Adresse und Verkehr.
  • Die Zustellerin teilt den Menüplan routinemäßig immer Anfang der Woche für die darauffolgende Woche aus und sammelt in am Donnerstag wieder ein.
  • Die An- und Abmeldung kann jederzeit erfolgen.
  • Bei Neukunden kann nach Anmeldung am darauffolgenden Tag mit der Lieferung begonnen werden.

Ihre Kontaktperson für die Essensbestellung oder für Fragen zum Ablauf etc. ist Frau Sigrid Ranzmaier unter der mobilen Nummer 0650/817 1000.

Für Ausgleichszulagenbezieher und jene, deren monatliches Einkommen unter dem jeweils gültigen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, besteht die Möglichkeit, nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise um eine Förderung in der Höhe von € 1,50 pro Essen bei der Marktgemeinde Weißkirchen anzusuchen.

  • Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt 2024 für Alleinstehende € 1.217,96 und für Ehepaare € 1.921,46.
  • Natürlich können Sie bei Unklarheiten gerne mit Elisabeth Maurer unter der Telefonnummer 03577/80903-301 Kontakt aufnehmen.

Wir wünschen Ihnen „guten Appetit“ mit der Serviceleistung von Essen auf Rädern!

 

Kontakt:
RH Catering GmbH, Inhaber: Michael Ranzmaier-Hausleitner
Hauptstraße 115, 8740 Zeltweg
Telefon Sigrid: 0650 8171000
Email: michael@ranzmaierkocht.at 
https://www.ranzmaierkocht.at/ 


Pflegende Angehörige

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung 
Personen, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, um eine*n nahe*n Angehörige*n zu pflegen, können sich, sofern die Voraussetzungen für die Weiterversicherung erfüllt sind, zu begünstigten Bedingungen in der Pensions- und Krankenversicherung weiterversichern.

  • Vorversicherungszeiten
  • Pflege einer*eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
  • gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Link Pensionsversicherung PVA
Link Krankenversicherung ÖGK
Link Sozialversicherung BVAEB
Link Sozialversicherung SVS

Wenn man als Arbeitnehmer*in bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert ist und sich zur Pflege von Angehörigen selbst weiterversichern möchte, muss man dies für die Pensionsversicherung bei der PVA und für die Krankenversicherung bei der ÖGK machen.
Wenn man als Arbeitnehmer bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert ist, muss man sich nur bei dieser pensions- und krankenversichern lassen.

Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus wird jenen Personen gewährt, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und beträgt monatlich €125,00.
Informationen zum Angehörigenbonus 
Antrag Angehörigenbonus.


Ersatzpflege
Als pflegende Angehörige wollen Sie der pflegebedürftigen Person immer zur Seite stehen. Aber was, wenn Sie selbst krank sind, auf Urlaub fahren wollen oder eine Auszeit brauchen? Für diese Fälle gibt es Kurzzeit-, Urlaubs- oder Ersatzpflege. 
Es muss sich hierbei nicht um eine professionelle Pflegeeinrichtung oder Pflegeperson handeln. Auch aus dem privaten Umfeld wie Nachbar*innen oder Geschwister können als Ersatzpflegekräfte tätig sein.

Die pflegebedürftige Person kann für mindestens 4 und bis 28 Tage, maximal aber 6 Wochen pro Jahr, in einem Pflegeheim aufgenommen werden. 

Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung: Die Person pflegt 
●    seit mindestens einem Jahr überwiegend 
●    einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3–7 
oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1 
oder einen minderjährigen, nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
●    und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.

Kontakt Sozialministeriumservice – Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35, 8020 Graz
Tel: 0316/7090
Email: post.steiermark@sozialministeriumservice.at 


Angehörigengespräch
Pflegende Angehörige fühlen sich oftmals psychisch belastet, wobei sowohl die Verantwortung, aber auch Angst und Sorge um den pflegebe­dürftigen Menschen, Verzicht und Einschränkungen sowie Überforderung mit der Pflege besonders bedrückend empfunden werden. Als unterstützende Maßnahme für pflegende Angehörige wird österreichweit das „Angehörigengespräch“ angeboten, das von Psychologinnen und Psychologen geführt wird. Dieses Gespräch kann sowohl zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Es können bis zu zehn Termine kostenlos in Anspruch genommen werden. 

Kontakt Sozialministeriumservice für Angehörigengespräch
Tel: 050 808 2087 
Folder "Das Angehörigengespräch"


Pflege- und Betreuungsangebote 

Je nach Bedarf kann Pflege oder Betreuung in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden. 

Pflegeheim: Pflege im Pflegeheim wird meist erst dann in Erwägung gezogen, wenn Langzeitpflege benötigt wird.

Übergangspflege, Kurzzeit- und Urlaubspflege: Bei Kurzzeit- oder Urlaubspflege als Entlastung für pflegende Angehörige oder bei Übergangspflege nach einem Spitalsaufenthalt stellt das Pflegeheim auch eine Übergangslösung dar.

Tageszentrum: Für pflegebedürftige Personen, die mit der nötigen Hilfe in den eigenen vier Wänden zurechtkommen, gibt es Einrichtungen, die Tagesbetreuung anbieten. In Tageszentren können nicht nur Pflege und Therapien in Anspruch genommen werden: Auch das soziale Miteinander von Seniorinnen und Senioren wird dort durch Gesprächsgruppen und verschiedene Freizeitaktivitäten gefördert.

Adressen für Hauskrankenpflege, Pflegeheime, Mobile Dienste

 



   

 

 

 

 

Kontaktdaten

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A-8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1

Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE
Mo, Mi, Do, Fr, 07:30 - 12:30 Uhr
und Di 07:30 - 17:30 Uhr

AMTSSTUNDEN
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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