Gemeindevoranschlag 2026
Kundmachung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark hat in der Sitzung vom 11.12.2025 für das Jahr 2026 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs 2 GemO gefasst.
Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 15.12.2025 für die Dauer von 2 Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.
Der Bürgermeister
Mag. (FH) Markus Tafeit
>>> Details siehe Kundmachung:
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