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Gemeindevoranschlag 2026

Kundmachung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark hat in der Sitzung vom 11.12.2025 für das Jahr 2026 den Voranschlag beschlossen sowie weitere Beschlüsse gemäß § 76 Abs 2 GemO gefasst.

Der beschlossene Voranschlag sowie die Beschlüsse liegen ab 15.12.2025 für die Dauer von 2 Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Nach Ablauf der Auflagefrist des beschlossenen Voranschlags wird der Voranschlag rechtskräftig.


Der Bürgermeister

Mag. (FH) Markus Tafeit

 

>>> Details siehe Kundmachung:

 

 

 

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