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Veröffentlichung gemäß Medientransparenzgesetz

Veröffentlichungspflicht: Gemäß Art. 25 Abs. 2 der EU-Verordnung iVm § 2 Abs. 4a MedKF-TG sind Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und die von diesen kontrollierten Rechtsträger verpflichtet, jährlich Informationen über die von ihnen erteilten Aufträge für staatliche Werbung zu veröffentlichen.

Die von der Marktgemeinde Weißkirchen bereitgestellten Informationen umfassen:

  • Die eingetragenen Namen der Mediendiensteanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen, von denen Dienste erworben wurden;
  • die jährlichen Gesamtausgaben für Werbung sowie die jährlichen Werbeausgaben pro Mediendiensteanbieter oder Anbieter einer Online-Plattform.

Diese Daten sind am Marktgemeindeamt Weißkirchen, Gemeindeplatz 1, 8741 Weißkirchen aufliegend und können unter gde@weisskirchen-steiermark.gv.at auf elektronischem und benutzerfreundlichem Wege abgerufen werden. Die Daten werden jährlich aufbereitet und sind mit Ende des ersten Quartals des Folgejahres verfügbar.

Die Medienauswahl der Marktgemeinde Weißkirchen erfolgt anhand nachfolgender Kriterien.

  1. Preis-Leistungs-Verhältnis und Erreichbarkeit der Weißkirchner Bevölkerung: Vorrang haben Medien, die bei wirtschaftlich angemessenen Kosten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde erreichen.
     
  2. Regionale Reichweite im Murtal: Ergänzend werden Medien berücksichtigt, die in der Region Murtal eine hohe Bekanntheit und Verbreitung aufweisen und für die Information über gemeinderelevante Themen geeignet sind.
     
  3. Überregionale Reichweite und besondere Zielgruppen: Medien mit steiermarkweiter oder darüber hinausgehender Reichweite werden insbesondere dann berücksichtigt, wenn die jeweilige Veröffentlichung der Standortentwicklung, dem Tourismus, der Wirtschaftsförderung oder der gezielten Ansprache bestimmter Personengruppen dient.
Kontaktdaten

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
A-8741 Weißkirchen
Gemeindeplatz 1

Tel.: +43 3577/80 903
Fax: +43 3577/80 903 - 2
E-Mail: gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

Öffnungszeiten

BÜRGERSERVICE
Mo, Mi, Do, Fr, 07:30 - 12:30 Uhr
und Di 07:30 - 17:30 Uhr

AMTSSTUNDEN
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
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