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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal
vom 13. März 2026 über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F., wird verordnet:
>>> weitere Details siehe Verordnung:
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