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Wildbachbegehung in Weißkirchen 2026

Die Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gefährdeten Wildbäche im Gemeindegebiet erkunden zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen bzw. auf Beeinträchtigungen des Abflussbereichs (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren.

Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlagsereignissen sowie der daraus resultierenden erhöhten Abflussmengen und möglichen Murenabgängen stellt dies eine entscheidende Maßnahme zum Schutz und zur Sicherheit unserer Bevölkerung und ihres Eigentums dar.

In unserer Gemeinde wird die Wildbachbegehung 2026 von einem Expertenteam der Firma umwelterkundung.at durchführt. Im Zeitraum von 31.3. – 2.4.2026 werden alle relevanten Wildbäche und Schutzbauwerke kontrolliert und überprüft. Die vorgefundenen Übelstände werden dokumentiert und den GrundstückseigentümerInnen anschließend schriftlich mitgeteilt. Diese sind dazu aufgefordert, Holz oder andere den Wasserlauf hemmende Gegenstände ehestmöglich zu beseitigen. Wir bitten die Wald- und GrundstückseigentümerInnen im Eigeninteresse bereits vor der Begehung bestehende Ablagerungen im ufernahen Bereich zu entfernen.
Im Sinne der Gefahren- und Katastrophenprävention ersuchen wir die BürgerInnen der Gemeinde, die Wildbachbegehung zu unterstützen, indem den MitarbeiterInnen der Firma umwelterkundung.at uneingeschränkter Zugang zu allen Wildbächen ermöglicht wird (z. B. durch das Öffnen von Schranken an Forstwegen) und festgestellte Mängel schnellstmöglich beseitigt werden.


Wir danken sehr herzlich! 

Mit freundlichen Grüßen
 

Bgm. Mag. (FH) Markus Tafeit

 

 

 

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Fax: +43 3577/80 903 - 2
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