Öffentliches Wassergut Gemeindestraße
Verbindung zwischen Lindenplatz und Kärntnerstraße
Kundmachung
gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung
LGBl. Nr. 115/1967 idgF. wird kundgemacht:
Gemäß § 8 Abs. 3 Steiermärkisches Landesstraßenverwaltungsgesetz LStVG 1964, LGBl. Nr. 154/1964 in der geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde vom 16.04.2026, GZ 930_40, des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Peter Raffold und der in der Natur hergestellten Straßenanlage in seiner Sitzung vom 25.06.2026 die nachstehende
VERORDNUNG
beschlossen:
zurück zur Übersicht






