V E R O R D N U N G
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 26.05.2026 beschlossen, im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis, nachstehende Angelegenheiten gemäß § 43 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 in der ab 18.4.2024 geltenden Fassung des LGBL 43/2024 dem Gemeindevorstand zu übertragen:
>>> Details siehe Kundmachung:
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