Kundmachung Gebührenordnung für die Urnenplätze an den Urnenwänden am Friedhof Weißkirchen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark hat in seiner Sitzung vom 24.09.2026
gemäß § 71a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 GemO, LGBl. Nr. 115/1967 idgF, iVm §
17 Abs. 3 Ziff. 4 Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBL. I 168/2023, für die Benützung der von der
Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark bereitgestellten Urnenplätze an den Urnenwänden am
Friedhof Weißkirchen nachstehende Gebührenordnung beschlossen.

>>> weitere Details siehe Kundmachung:

 

 

 

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