Tauwetterbedingte Straßensperre ab Mittwoch, 11.02.2026

Wie vorab informiert, gilt witterungsbedingt ab Mittwoch, 11.02.2026 die tauwetterbedingte Sperre bzw. Gewichtsbeschränkung auf 8 Tonnen von gewissen Gemeindestraßen (mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen), damit es zu keinen schwerwiegenden Beschädigungen unserer Gemeindestraßen kommt.

Von der Tonnagenbeschränkung ausgenommen sind:

  • Einsatzfahrzeuge (zB.: Feuerwehr) gem. § 26 STVO 1960
  • Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes
  • Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der kommunalen Versorgung und Entsorgung (zB. Abfallentsorgung)
  • Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Lebensmittel, Futtermittel und TKV
  • Brennstofflieferungen (fossile und biogene Brennstoffe) und Linienbusse
  • Diese Verordnung tritt mit der Anbringung der Beschränkungstafeln in Kraft und endet mit deren Entfernung!

 

Bgm. Mag. (FH) Markus Tafeit

 

 

 

 

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