Tauwetterbedingte Straßensperre ab Mittwoch, 11.02.2026
Wie vorab informiert, gilt witterungsbedingt ab Mittwoch, 11.02.2026 die tauwetterbedingte Sperre bzw. Gewichtsbeschränkung auf 8 Tonnen von gewissen Gemeindestraßen (mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen), damit es zu keinen schwerwiegenden Beschädigungen unserer Gemeindestraßen kommt.
Von der Tonnagenbeschränkung ausgenommen sind:
- Einsatzfahrzeuge (zB.: Feuerwehr) gem. § 26 STVO 1960
- Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes
- Betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der kommunalen Versorgung und Entsorgung (zB. Abfallentsorgung)
- Milchtransporte, Lebendviehtransporte, Lebensmittel, Futtermittel und TKV
- Brennstofflieferungen (fossile und biogene Brennstoffe) und Linienbusse
- Diese Verordnung tritt mit der Anbringung der Beschränkungstafeln in Kraft und endet mit deren Entfernung!
Bgm. Mag. (FH) Markus Tafeit

zurück zur Übersicht





